Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der frindz GmbH, Georgstraße 22, 30159 Hannover (nachfolgend „Frindz AI" bzw. „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Websites sowie über optionale KI- und Automatisierungsleistungen.
(2) Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften vorrangig; in diesem Fall wird insbesondere eine gesonderte Widerrufsbelehrung Vertragsbestandteil.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung. Dies kann insbesondere umfassen: Konzeption und Erstellung einer individuellen Website, laufende Pflege und Hosting („Website-Flat"), sowie optional zubuchbare KI-Funktionen (Chatbot, Telefon-/Call-Agent) und Automatisierungen.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot. Auf der Website genannte Preise und Paketinhalte sind unverbindliche Orientierung und werden im individuellen Angebot konkretisiert.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber (in Textform, z. B. per E-Mail) zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und sichert zu, dass er zur Nutzung der überlassenen Inhalte berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalleistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig; der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Website-Flat) werden im vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung und Bezahlung.
(2) Für laufende Leistungen (insbesondere die Website-Flat) gilt, soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Bei einmalig erworbenen Websites überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an den eigens erstellten Inhalten.
(2) Bei der Website-Flat wird für die Dauer des Vertrags ein Nutzungsrecht eingeräumt.
(3) An Inhalten Dritter (z. B. Schriftarten, Bibliotheken, Stockmaterial) bestehen ausschließlich die jeweiligen Lizenzrechte. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, eingesetzte Vorlagen, Bausteine und Know-how für andere Projekte zu verwenden.
§ 8 Termine und Lieferzeiten
Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Zulieferung), verlängern die Fristen angemessen.
§ 9 Gewährleistung / Mängel
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber zeigt Mängel in nachvollziehbarer Form an; dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Unwesentliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder eigenmächtigen Änderungen beruhen, stellen keinen Mangel dar.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 11 Verfügbarkeit
Soweit Hosting-/Betriebsleistungen geschuldet sind, wird eine möglichst hohe Verfügbarkeit angestrebt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Wartung, Updates oder aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Störungen von Vorleistern) nicht erreichbar ist.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf das erstellte Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz angeben (z. B. auf der eigenen Website), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Hannover).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.